Die Beleuchtung, die für geöffnete Plattformen, Schiffsbunker und andere Räume auf den Seemaßeinheiten mit einer Explosiongefahr der Gase, der Dämpfe und des feuergefährlichen bestimmt ist, nebelt Misch mit der Luft und brennbarer Staub und die Fasern ein, die mit Luft gemischt werden. Gefährliche Zonen: 2.22.